Ihr Sachkundenachweis für Salzburg durch Dr. Barbara Bahr

Die Gesetzesnovelle

Seit 1. Januar 2013 gilt die Novelle des Landessicherheitsgesetzes, wonach alle Hundehalterinnen oder -halter einen Sachkundenachweis vorlegen müssen, wenn sie einen Hund melden. Für ungefährliche Hunde sind zwei Kursstunden erforderlich, für gefährliche Hunde sind es zehn.

Nächster Termin:

Donnerstag 25. Jänner, 19:00 Uhr in der Ordination.
Bitte um Voranmeldung!

Absolvieren Sie Ihren Kurs bei uns

Dr. Barbara Bahr ist offiziell zugelassen, den zweistündigen Kurs durchzuführen und den ‚Hundeführschein‘ auszustellen.

Der zweistündige Kurs für ungefährliche Hunde muss folgende Themenbereiche umfassen (Auszug aus der Gesetzesnovelle):

 

  • Wesen und Verhalten von Hunden
  • Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden
  • Hundesprache und daraus resultierende Missverständnisse
  • Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde
  • Altersspezifische Bedürfnisse von Hunden
  • Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub, Reise oder Krankheit
  • Auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei
  • Auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde
  • Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden

Dr. Barbara Bahr verfügt über die Erfahrung und Kompetenz, um den Inhalt dieses Kurses leicht verständlich und nachvollziehbar zu vermitteln. Im Nu haben Sie Ihren Hundeführschein und zugleich die Sicherheit, alles Notwendige zu wissen. So wird es Ihrem Hund gut gehen, er wird sich wohlfühlen und Sie werden viel Freude mit ihm haben.

Für den zehnstündigen Kurs für gefährliche Hunde gelten folgende Themenbereiche (Auszug aus der Gesetzesnovelle):

(ACHTUNG: Dieser Kurs kann nur von speziell ausgebildeten Trainern abgehalten werden.)


Allgemeiner Teil über:

  • das Wesen und Verhalten eines gefährlichen Hundes,
  • das Zusammenleben mit einem gefährlichen Hund und
  • die Methoden der Erziehung und Abrichtung eines gefährlichen Hundes und

einen praktischen Teil mit Übungen betreffend:

  • die Leinenführigkeit des gefährlichen Hundes des Hundehalters oder der Hundehalterin (betreffender Hund) allein und in der Gruppe,
  • das Freifolgen des betreffenden Hundes,
  • das Sitzen des betreffenden Hundes,
  • das Ablegen des betreffenden Hundes in Verbindung mit dem Herankommen und
  • das Ablegen des betreffenden Hundes unter Ablenkung.

Bitte um telefonische Voranmeldung

Wenn Sie Fragen dazu haben oder sich für einen Kurs anmelden möchten, rufen Sie uns an unter +43 6212 20074 oder senden Sie uns ein E-Mail.


Dr. Barbara Bahr – die Tierärztin für Ihren Hundeführschein in Salzburg

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